| Zeitlicher Ablauf |
Vorraussetzungen / Anmerkungen |
Ab 16 1/2 Jahren:
Führerscheinausbildung wie bisher, nur ein Jahr früher |
Ausbildung in den Klassen B bzw. BE möglich. Dabei enthaltene Führerscheinklassen: L,M und S
Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
Keine Bedenken gegen seine Fahreignung
Voraussetzungen für die Begleitperson:
(Eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte Person/en)
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) seit mindestens 5 Jahren
- Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 3 Punkten
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Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung |
- Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
- Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
- Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung (kein Kartenführerschein)
- Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Aushändigung der Prüfbescheinigung
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Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren nur mit Begleitperson |
- Der junge Fahrer ist verantwortliche Fahrzeugführer und darf nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.
- Die Fahrberechtigung gilt nur für Deutschland.
- Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
- Die Alkohol-Promillegrenze (0,5 %0) gilt auch für die Begleitperson.
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Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt
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Der EU-Kartenführerschein muss beantragt werden.
Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. |