Fahrschule Metzner
 
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Begleitendes Fahren ab 17
Übersicht für junge Fahrer und ihre erwachsenen Begleiter
der Klasse bF 17


Zeitlicher Ablauf Vorraussetzungen / Anmerkungen
Ab 16 1/2 Jahren:
Führerscheinausbildung wie bisher, nur ein Jahr früher
Ausbildung in den Klassen B bzw. BE möglich. Dabei enthaltene Führerscheinklassen: L,M und S

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
Keine Bedenken gegen seine Fahreignung

Voraussetzungen für die Begleitperson:
(Eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte Person/en)
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) seit mindestens 5 Jahren
  • Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 3 Punkten
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung
  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
  • Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung (kein Kartenführerschein)
  • Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Aushändigung der Prüfbescheinigung
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren nur mit Begleitperson
  • Der junge Fahrer ist verantwortliche Fahrzeugführer und darf nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.
  • Die Fahrberechtigung gilt nur für Deutschland.
  • Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Die Alkohol-Promillegrenze (0,5 %0) gilt auch für die Begleitperson.
  •  
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt
 
Der EU-Kartenführerschein muss beantragt werden.
Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.
 
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